Frühjahrs-Speziale 2025 BSB e.V. vom 02.05. - 03.05.2025
63. Spezial-Rassehunde-Ausstellung
des Belgische Schäferhunde Berlin e.V. im VDH/FCI Ausstellungsleitung: Armin Backschies Richter : Tom Roozen (NLD) Änderungen der Richtereinteilung durch Verhinderung eines Richters oder sehr hohe Meldezahlen einzelner Klassen möglich. |
Die Frühjahrs-Speziale 2025 des BSB e.V. ist auf dem Gelände der SV OG Rhüden, Am Schlörbach 16, 38723 Seesen (https://hunde-vereinrhüden.de) geplant.
Grundsätzlich teilnahmeberechtigt sind Belgische Schäferhunde, die vor dem 04. Januar 2025 geworfen wurden und in einem von der FCI anerkannten Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sind.
Die Bestimmungen der VDH-Ausstellungsordnung müssen anerkannt werden. Bissige, kranke, mit Ungeziefer behaftete Hunde sowie Hündinnen, die sichtlich trächtig oder in der Säugeperiode oder in Begleitung ihrer Welpen sind, dürfen nicht in das Ausstellungsgelände eingebracht werden. Wer kranke Hunde in die Ausstellung einbringt, haftet für daraus entstehende Folgen. Nicht zugelassen sind nach §4 Ziff. 4 VDH-Ausstellungsordnung außerdem kastrierte Rüden (gilt auch für chemisch kastrierte Rüden).
Wurfzeitraum | Meldemöglichkeiten/Klasse/n | |||
Stichtage für die Alterszuordnung |
03.11.2024 mit 03.01.2025 03.08.2024 mit 03.11.2024 03.11.2023 mit 03.08.2024 03.05.2023 mit 03.02.2024 vor dem 04.02.2024 vor dem 04.05.2017 |
>> Babyklasse (4-6 Monate) >> Jüngstenklasse (6-9 Monate) >> Jugendklasse (9-18 Monate) >> Zwischenklasse (15-24 Monate) >> Offene Klasse (ab 15 Monate) (ggf. Zwischen-/Champion-/Gebrauchshundklasse möglich) >> Veteranenklasse (ab 8 Jahre) (ggf. Champion-/Gebrauchshund-/Offene Klasse möglich) |
Die Ausstellung ist VDH-geschützt mit Vergabe von VDH-Anwartschaften und CAC (BSB) sowie der Titel "Veteranensieger Niedersachsen 2025", "Jüngstensieger Niedersachsen 2025" und "Jugendsieger Niedersachsen 2025.
Letztere werden jeweils unter den "Besten Veteranen", den "Besten Jüngstenhunden" und den "Besten Jugendhunden" aller Varietäten in Wettbewerb gestellt und an den jeweils "besten" Hund vergeben. Daneben werden Gruppenwettbewerbe (Zuchtgruppen, Nachzuchtgruppen, Paarklassen) angeboten.
Unmittelbar am Veranstaltungsgelände können keine Campingmöglichkeiten angeboten werden.
In ca. 2 km Entfernung befindet sich der Campingplatz Heberbaude (www.heberbaude.de).
Der Campingplatz am Brillteich (www.ambrillteich.de) liegt ca. 12 km entfernt.
Erster Meldeschluss für die Ausstellung ist der 22. März 2025, zweiter und letzter Meldeschluss der 05. April 2025
Anmeldeformular zur Ausstellung
Geplantes Programm der Gesamtveranstaltung
Freitag, 02. Mai 2025
13:30 Uhr - Vorbesprechung Verhaltensbeurteilung/TeamTest
14:00 Uhr - Verhaltensbeurteilung/TeamTest, nähere Informationen
19:00 Uhr - Ordentliche Mitgliederversammlung 2025 des BSB e.V. im Vereinsheim der der SV OG Rhüden
Samstag, 03. Mai 2025 - 63. Spezial-Rassenhunde-Ausstellung des BSB e.V.
08:30 Uhr - Öffnung der Meldestelle, Ausgabe der Meldepapiere
09:30 Uhr - Begrüßung und Eröffnung der Spezial-Rassehunde-Ausstellung des BSB e.V.
09:45 Uhr - Beginn des Richtens
ca. 16:00 Uhr (abhängig von der Ausstelleranzahl) - Gruppenwettbewerbe
ca. 16:30 Uhr (abhängig von der Ausstelleranzahl) - Endausscheidungen im Ehrenring
ca. 17:30 Uhr (abhängig von der Ausstelleranzahl) - Ausgabe der Richterberichte
Alle Zeitangaben sind ungefähre Angaben und können ggf. geringfügig abweichen!
Inserate im Ausstellungskatalog Im Ausstellungskatalog (Format A5) zu unserer Spezial-Ausstellung bieten wir Züchtern und Rüdenbesitzern von Belgischen Schäferhunden wieder die Möglichkeit, eine Anzeige zu schalten. Die Anzeigengebühren betragen für eine 1/2 Seite (ca. B12xH8cm) 15,00 Euro, Nutzen Sie die Gelegenheit zur Bekanntmachung Ihrer Zuchtstätte oder Ihres Deckrüden und senden Sie Ihre druckfertige Vorlage Sollten Sie Hilfe bei der Erstellung geeigneter Anzeigen benötigen, wenden Sie sich unter vorgenannter E-mail Adresse einfach an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter. |
Gebührenentrichtung Wir bitten um Verständnis, dass anfallende Gebühren grundsätzlich im Voraus und ebenso im Verhinderungsfall zu bezahlen sind. Auch der Verein muss Aufwendungen für seine Veranstaltungen vorfinanzieren. Zum Ausgleich des Mehraufwandes wird bei Zahlungen an der Tageskasse eine Nachzahlungsgebühr von 10,00 Euro pro gemeldetem Hund und/oder Ereignis erhoben. |
Veterinärbestimmungen Wir weisen darauf hin, dass alle Hunde, auch Besucherhunde, einen wirksamen Tollwut-Impfschutz benötigen. Die Tollwutimpfung wird als gültig akzeptiert, wenn der Hund im Falle einer Erstimpfung zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 12 Wochen alt gewesen ist und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegt. Wiederholungsimpfungen müssen entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers vorgenommen worden und die Gültigkeitsdauer im Impfausweis bzw. EU-Heimtierpass im Feld "gültig bis" nachgewiesen sein. Die Impfausweise bzw. der EU-Heimtierpass werden beim Einlass, bei der Abholung der Startnummern sowie stichprobenartig auch auf dem gesamten Veranstaltungsgelände kontrolliert, sind daher mitzuführen und auf Verlangen der Ausstellungsleitung vorzulegen. |