Frühjahrs-Speziale 2021 BSB e.V. vom 23.04. - 24.04.2021
Die Frühjahrs-Speziale 2021 des BSB e.V. findet auf dem Gelände des AHV Heilbronn e.V., Meisenhalde 1, 74081 Heilbronn-Horkheim (www.ahv-horkheim.com) statt.
Grundsätzlich teilnahmeberechtigt sind Belgische Schäferhunde, die vor dem 25. Dezember 2020 geworfen wurden und in einem von der FCI anerkannten Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sind.
Die Bestimmungen der VDH-Ausstellungsordnung müssen anerkannt werden. Bissige, kranke, mit Ungeziefer behaftete Hunde sowie Hündinnen, die sichtlich trächtig oder in der Säugeperiode oder in Begleitung ihrer Welpen sind, dürfen nicht in das Ausstellungsgelände eingebracht werden. Wer kranke Hunde in die Ausstellung einbringt, haftet für daraus entstehende Folgen. Nicht zugelassen sind nach §4 Ziff. 4 VDH-Ausstellungsordnung außerdem kastrierte Rüden (gilt auch für chemisch kastrierte Rüden).
Wurfzeitraum | Meldemöglichkeiten/Klasse/n | |||
Stichtage für die Alterszuordnung |
24.10.2020 mit 24.12.2020 24.07.2020 mit 25.10.2020 24.10.2019 mit 25.07.2020 24.04.2019 mit 25.01.2020 vor dem 25.01.2020 vor dem 25.04.2013 |
>> Babyklasse (4-6 Monate) >> Jüngstenklasse (6-9 Monate) >> Jugendklasse (9-18 Monate) >> Zwischenklasse (15-24 Monate) >> Offene Klasse (ab 15 Monate) (ggf. Zwischen-/Champion-/Gebrauchshundklasse möglich) >> Veteranenklasse (ab 8 Jahre) (ggf. Champion-/Gebrauchshund-/Offene Klasse möglich) |
Die Ausstellung ist VDH-geschützt mit Vergabe von VDH-Anwartschaften und CAC (BSB) sowie der Titel "Veteranensieger Baden-Württemberg 2021", "Jüngstensieger Baden-Württemberg 2021" und "Jugendsieger Baden-Württemberg 2021".
Letztere werden jeweils unter den "Besten Veteranen", den "Besten Jüngstenhunden" und den "Besten Jugendhunden" aller Varietäten in Wettbewerb gestellt und an den jeweils "besten" Hund vergeben. Daneben werden Gruppenwettbewerbe (Zuchtgruppen, Nachzuchtgruppen, Paarklassen) angeboten.
Erster Meldeschluss für die Ausstellung ist der 13. März 2021, zweiter und letzter Meldeschluss der 27. März 2021
Anmeldeformular zur Ausstellung
Geplantes Programm der Gesamtveranstaltung
Freitag, 23. April 2021
13:30 Uhr - Vorbesprechung Verhaltensbeurteilung/TeamTest
14:00 Uhr - Verhaltensbeurteilung/TeamTest, nähere Informationen
19:00 Uhr - Ordentliche Mitgliederversammlung 2021 des BSB e.V. im Vereinsheim des AHV Heilbronn
Samstag, 24. April 2021
08:30 Uhr - Öffnung der Meldestelle, Ausgabe der Meldepapiere
09:30 Uhr - Begrüßung und Eröffnung der 55. Spezial-Rassehunde-Ausstellung des BSB e.V.
09:45 Uhr - Beginn des Richtens
ca. 16:00 Uhr (abhängig von der Ausstelleranzahl) - Gruppenwettbewerbe
ca. 16:30 Uhr (abhängig von der Ausstelleranzahl) - Endausscheidungen im Ehrenring
ca. 17:30 Uhr (abhängig von der Ausstelleranzahl) - Ausgabe der Richterberichte
Alle Zeitangaben sind ungefähre Angaben und können ggf. geringfügig abweichen!
Inserate im Ausstellungskatalog Im Ausstellungskatalog (Format A5) zu unserer 55. Spezial-Ausstellung bieten wir Züchtern und Rüdenbesitzern von Belgischen Schäferhunden wieder die Möglichkeit, eine Anzeige zu schalten. Die Anzeigengebühren betragen für eine 1/2 Seite (ca. B12xH8cm) 15,00 Euro, Nutzen Sie die Gelegenheit zur Bekanntmachung Ihrer Zuchtstätte oder Ihres Deckrüden und senden Sie Ihre druckfertige Vorlage bis spätestens 27. März 2021 an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Sollten Sie Hilfe bei der Erstellung geeigneter Anzeigen benötigen, wenden Sie sich unter vorgenannter E-mail Adresse einfach an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter. |
Gebührenentrichtung Wir bitten um Verständnis, dass anfallende Gebühren grundsätzlich im Voraus und ebenso im Verhinderungsfall zu bezahlen sind. Auch der Verein muss Aufwendungen für seine Veranstaltungen vorfinanzieren. Zum Ausgleich des Mehraufwandes wird bei Zahlungen an der Tageskasse eine Nachzahlungsgebühr von 10,00 Euro pro gemeldetem Hund und/oder Ereignis erhoben. |
Veterinärbestimmungen Wir weisen darauf hin, dass alle Hunde, auch Besucherhunde, einen wirksamen Tollwut-Impfschutz benötigen. Die Tollwutimpfung wird als gültig akzeptiert, wenn der Hund im Falle einer Erstimpfung zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 12 Wochen alt gewesen ist und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegt. Wiederholungsimpfungen müssen entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers vorgenommen worden und die Gültigkeitsdauer im Impfausweis bzw. EU-Heimtierpass im Feld "gültig bis" nachgewiesen sein. Die Impfausweise bzw. der EU-Heimtierpass werden beim Einlass, bei der Abholung der Startnummern sowie stichprobenartig auch auf dem gesamten Veranstaltungsgelände kontrolliert, sind daher mitzuführen und auf Verlangen der Ausstellungsleitung vorzulegen. |